Der tägliche Datenhandel

In seinem Blog “Indiskretion Ehrensache” beschäftigt sich Thomas Klüwer in dem Artikel “Facebook, Xing und unser aller, täglicher Datenhandel” mit Datenschutz bei Adressdaten in Unternehmen. Die zentrale Frage ist dabei, ob ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Zugang zu den von ihm gesammelten Kontaktdaten ermöglichen muss. Analog bedeutet dies die Aushändigung der gesammelten Visitenkarten. Digital ginge das Ganze deutlich weiter:

Müsste ein abgehender Mitarbeiter seinem Ex-Arbeitgeber-in-spe Zugang zu seinem Xing-Konto geben?

(Quelle: indiskretionehrensache.de)

Abschließend ist diese Frage zur Zeit zwar nicht zu beantworten, aber die von Thomas Klüwer aufgeworfenen Fragen sind doch zumindest einen kurzen Gedanken wert.

Passend zum Thema schreibt Birte Keppler im Blog rechtzweinull in ihrem Artikel “Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel“. Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage sehr ausführlich, Interessierte sollten sich aber die Zeit nehmen und ihn durchlesen. Fazit ist jedenfalls, dass der Arbeitgeber die beruflich genutzten Kontaktdaten vom ehemaligen Arbeitgeber herausverlangen kann. Aber:

Komplexer würde diese Thematik dann noch einmal, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bestünde.

(Quelle: rechtzweinull.de)

Man darf gespannt sein, welche Entwicklung diese Thematik in 2010 nehmen wird.

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